Verhalten bei Bränden

Jeder hat sie schon gese­hen – die Aus­hän­ge mit dem roten Rand neben den Ein­gän­gen in Ein­kaufs­zen­tren, Schu­len oder dem Hotel­zim­mer. Aber haben sie sich diese schon ein­mal genau­er ange­se­hen und durchgelesen?
Diese Aus­hän­ge gehö­ren zur Brand­schutz­ord­nung, wel­che in allen Ein­rich­tun­gen und Betrie­ben vor­han­den sein muss.
Die­ser Aus­hang, der Teil A der Brand­schutz­ord­nung, gilt für alle, die nicht stän­dig in der jewei­li­gen Ein­rich­tung anwe­send sind – also vor­ran­gig Gäste oder Besucher.

Die­sem Aus­häng kön­nen sie schnell und ver­ständ­lich ent­neh­men, mit wel­cher Ruf­num­mer sie Hilfe rufen oder einen Brand mel­den kön­nen, wor­auf sie bei der Mel­dung ach­ten müs­sen und wie sie sich im Brand­fall ver­hal­ten sollen.

 

Verhalten im Brandfall

Ruhe und Beson­nen­heit zu bewah­ren ist im Brand­fall obers­tes Gebot. Unüber­leg­tes Han­deln kann zu Panik führen!

Men­schen, spe­zi­ell Kin­der, ver­hal­ten sich im Brand- bzw. Alarm­fall oft irrational.

Jeder Brand ist sofort zu mel­den bzw. die Mel­dung zu ver­an­las­sen. Bei unmit­tel­ba­rer Gefähr­dung von Per­so­nen geht Men­schen­ret­tung vor Brandbekämpfung!
Brin­gen Sie sich in Sicher­heit. War­nen Sie gefähr­de­te Per­so­nen und neh­men Sie hilf­lo­se Per­so­nen mit. Schlie­ßen Sie alle Türen.

Unter­neh­men Sie Lösch­ver­su­che nur, wenn sie sich dabei nicht selbst gefähr­den. Den Anord­nun­gen der Feu­er­wehr ist Folge zu leis­ten – auch wenn es bei ihnen Zuhau­se brennt!

Befin­den sie sich in einer öffent­li­chen Ein­rich­tung, im Hotel oder auf Arbeit, suchen Sie die aus­ge­wie­se­nen Sam­mel­plät­ze auf.

 

Wichtig bei der Meldung…

… die „5 W”

  • Wo brennt es
  • Was brennt
  • Wieviel brennt
  • Welche Ver­let­zun­gen
  • Warten auf Rückfragen

Wich­tig ist, dass sie als ers­tes den Ort des Bran­des nen­nen. Ihr Name ist im Brand­fall von unter­ge­ord­ner­ter Bedeu­tung. Soll­te, aus wel­chen Grün­den auch immer, das Tele­fo­nat mit der Leit­stel­le abbre­chen, kann diese die Ein­satz­kräf­te auf jeden Fall zum genann­ten Ort alar­mie­ren. Ihre Tele­fon­num­mer hat die Leit­stel­le – diese wird immer über­mitt­let, auch wenn sie die Über­mitt­lung „aus­ge­schal­tet” haben.

Brand­schutz­ord­nung Teil A

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