Jeder hat sie schon gesehen – die Aushänge mit dem roten Rand neben den Eingängen in Einkaufszentren, Schulen oder dem Hotelzimmer. Aber haben sie sich diese schon einmal genauer angesehen und durchgelesen?
Diese Aushänge gehören zur Brandschutzordnung, welche in allen Einrichtungen und Betrieben vorhanden sein muss.
Dieser Aushang, der Teil A der Brandschutzordnung, gilt für alle, die nicht ständig in der jeweiligen Einrichtung anwesend sind – also vorrangig Gäste oder Besucher.
Diesem Aushäng können sie schnell und verständlich entnehmen, mit welcher Rufnummer sie Hilfe rufen oder einen Brand melden können, worauf sie bei der Meldung achten müssen und wie sie sich im Brandfall verhalten sollen.
Verhalten im Brandfall
Ruhe und Besonnenheit zu bewahren ist im Brandfall oberstes Gebot. Unüberlegtes Handeln kann zu Panik führen!
Menschen, speziell Kinder, verhalten sich im Brand- bzw. Alarmfall oft irrational.
Jeder Brand ist sofort zu melden bzw. die Meldung zu veranlassen. Bei unmittelbarer Gefährdung von Personen geht Menschenrettung vor Brandbekämpfung!
Bringen Sie sich in Sicherheit. Warnen Sie gefährdete Personen und nehmen Sie hilflose Personen mit. Schließen Sie alle Türen.
Unternehmen Sie Löschversuche nur, wenn sie sich dabei nicht selbst gefährden. Den Anordnungen der Feuerwehr ist Folge zu leisten – auch wenn es bei ihnen Zuhause brennt!
Befinden sie sich in einer öffentlichen Einrichtung, im Hotel oder auf Arbeit, suchen Sie die ausgewiesenen Sammelplätze auf.
Wichtig bei der Meldung…
… die „5 W”
- Wo brennt es
- Was brennt
- Wieviel brennt
- Welche Verletzungen
- Warten auf Rückfragen
Wichtig ist, dass sie als erstes den Ort des Brandes nennen. Ihr Name ist im Brandfall von untergeordnerter Bedeutung. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, das Telefonat mit der Leitstelle abbrechen, kann diese die Einsatzkräfte auf jeden Fall zum genannten Ort alarmieren. Ihre Telefonnummer hat die Leitstelle – diese wird immer übermittlet, auch wenn sie die Übermittlung „ausgeschaltet” haben.