Som­mer­zeit ist Grill­zeit. Was gibt es da schö­ne­res, als einen herr­li­chen Tag mit Freun­den oder der Fami­lie aus­klin­gen zu las­sen und dazu etwas Lecke­res auf den Grill zu legen…

Beim Gril­len soll­ten Sie jedoch auf ein paar Grund­re­geln ach­ten, damit das Grill­ver­gnü­gen nicht zum Desas­ter wird.

  • Stel­len sie den Grill an einen Stand­ort mit fes­tem Unter­grund auf.
  • Stel­len sie geeig­ne­te Lösch­mit­tel bereit, um im Ernst­fall sofort ein­grei­fen zu können.
    Emp­feh­lens­wert sind ein Eimer Sand oder eine Lösch­de­cke. Was­ser ist eher ungüns­tig. Die Glut wird auf­ge­wir­belt und der ent­ste­hen­de Was­ser­dampf kann für Ver­brü­hung sorgen.
  • Kin­der soll­ten sie grund­sätz­lich vom Grill fern­hal­ten. Sie kön­nen die Gefah­ren am Grill – wie z.B. die Hitze – oft­mals nicht genau einschätzen.
  • Beach­ten Sie die Wind­rich­tung, sodass keine Glut wei­ter getra­gen wer­den kann und ggf. umste­hen­de Gegen­stän­de in Brand setzt.
  • Ver­wen­den Sie einen Grill nie­mals in geschlos­se­nen Räu­men! Hier droht die Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung!
  • Ach­ten Sie bei einem Gas­grill auf dich­te Anschluss­lei­tun­gen um eine Ent­zün­dung des Luft-Gas­ge­mi­sches zu vermeiden.
  • Benutz­te Grill­koh­le dür­fen sie erst ent­sor­gen, wenn diese voll­stän­dig abge­kühlt ist.
Achtung!

Viele Leute sind der Mei­nung, man könne auch am See (bei uns beson­ders der Fal­ken­ha­ge­ner sowie der Neue See) gril­len, da in Was­ser­nä­he nichts pas­sie­ren kann. Doch weit gefehlt.

Was Vie­len gar nicht bewusst ist, ist die Tat­sa­che, dass die Gegend, in wel­cher sich diese Seen befin­den, als Wald zählt.
Das Wald­ge­setz des Lan­des Bran­den­burg ver­bie­tet im §23 den Umgang mit Feuer.

§ 23
Umgang mit Feuer
(1) Im Wald oder in einem Abstand von weni­ger als 50 Meter
vom Wald­rand ist das Anzün­den oder Unter­hal­ten eines
Feu­ers oder der Umgang mit bren­nen­den oder glimmenden
Gegen­stän­den sowie das Rau­chen verboten.

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